Richtiges Verhalten im Brandfall
Verhalten bei Brandausbruch bzw. Brandentdeckung
Bei Brandausbruch bzw. Brandentdeckung gilt vereinfacht dargestellt:
1. Alarmieren
2. Retten (Behinderten oder Verletzten helfen)
3. Löschen
Alarmieren
Brandmeldeanlagen und Notruf, Länge 1:30
Die Brandmeldung kann selbsttätig über eine Brandmeldeanlage (automatische Brandmelder und/oder Druckknopfmelder) oder manuell über Telefon erfolgen.
Für weitere Informationen zu einem telefonischen Notruf lesen Sie bitte unseren Sicherheitstipp:
Retten (helfen)
Menschen retten, Länge 1:03
Auf jeden Fall gilt: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!
- Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.
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Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit.
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Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen sondern in Decken oder Kleidungsstücke einhüllen und den Brand durch Abklatschen und/oder Wälzen am Boden löschen.
Löschen
Erste Löschhilfe, Länge 1:33
Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse in der ersten Löschhilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Entstehen von Großbränden verhindern.
Regeln für die Brandbekämpfung:
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Löschgeräte bereitstellen, erst dann Türen und Fenster zum Brandraum öffnen
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Fenster des Stiegenhauses und der Nebenräume öffnen, damit Brandrauch abziehen kann
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Bücken, Deckung nehmen, Türe vorsichtig öffnen; Achtung: Gefahr von Stichflammen!
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Beginn der Löscharbeiten an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr
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Löschwasserstrahl nur in Glut, nicht in Flammen und Rauch richten
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Nur dann löschen, wenn der brennbare Gegenstand gesehen werden kann
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Immer auf Rückzugsmöglichkeit achten
Verhalten während eines Brandes
Verhinderung der Brandausbreitung
Brandausbreitung verhindern, Länge 0:22
Kann ein Entstehungsbrand nicht gelöscht werden, muss die Brandausbreitung verhindert werden:
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Nicht vom Brand erfasste Gegenstände entfernen
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Beim Verlassen des Brandraumes immer Türen schließen
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Brandraum nicht belüften
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Alle Türen des Brandabschnittes - insbesondere zum Stiegenhaus - geschlossen halten
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Klima- und Lüftungsanlagen abschalten, Brandschutzklappen kontrollieren
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Gas- und Ölheizungen absperren
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Umgebung beobachten, auf Funkenflug achten
Wenn Sie flüchten können
Wenn Sie flüchten können, Länge 1:43
Beim Verlassen des brennenden Gebäudes:
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Fenster im Brandraum schließen.
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Türen hinter sich schließen.
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Andere Mitbewohner benachrichtigen.
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Das Haus geordnet und überlegt verlassen, keine Panik!
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Keine Aufzüge benützen.
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Fenster der Fluchtwege (Gang, Stiegenhaus) zur Brandrauchentlüftung öffnen.
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Vollzähligkeit überprüfen, feststellen wer fehlt.
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Zusammen mit den Mitbewohnern (Nachbarn) das Eintreffen der Feuerwehr abwarten.
Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind
Wenn Sie nicht flüchten können, Länge 0:45
In dieser Situation erreichen Sie durch Einhaltung folgender Grundregeln die größtmögliche Sicherheit:
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Soweit als möglich vom Brand entfernen.
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Alle Türen zwischen ihrem Standort und dem Brand schließen.
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Abdichten aller Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas, z.B. mit nassen Tüchern oder Kleidungsstücken.
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Erst dann, wenn möglich, die Fenster öffnen.
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Auf sich aufmerksam machen; rufen, winken, telefonieren
Hilfe beim Feuerwehreinsatz
Feuerwehreinweisung, Länge 1:02
Wichtige unterstützende Maßnahmen und Informationen Sie können den Einsatz der Feuerwehr durch nachstehende Hilfeleistungen und Auskünfte sehr wirksam unterstützen:
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Einweisung der Einsatzkräfte bereits bei der Zufahrt
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Einfahrten und Eingänge öffnen
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Angaben:
- Lage und Größe des Brandherdes
- Eventuell noch im Brandobjekt befindliche Personen (Kranke, Kinder, alte Menschen, Behinderte)
- Eventuell vermisste Personen
- Bedrohte Tiere
- Gefährdete Sachwerte
- Besondere Gefahren (Druckgasflaschen, Spraydosen, Chemikalien) -
Hinweise:
- Steigleitungseinspeisungen
- Lage von Hydranten (besonders wichtig bei Unterflurhydranten)
- Weitere Löschwasserentnahmestellen
Quellen:
- Brandschutzratgeber des Bundesministerium für Inneres 2010
- AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Ausschnitte aus dem Video Alarmieren-Retten-Löschen
Hinweis: Die AUVA hat uns gestattet Ausschnitte aus dem AUVA Video Alarmieren - Retten - Löschen zu verwenden, bittet aber um folgenden Hinweis:
Auch wenn die grundsätzlichen Aussagen in diesem Video nach wie vor ihre Gültigkeit haben wollen wir Sie der Ordnung halber darauf hinweisen, dass das Erscheinungsjahr dieses Videos doch schon länger zurückliegt und daher ggf. nicht in allen Details, sowie Darstellung und Aussagen am neuesten Stand der Technik ist.