2. Erprobung erfolgreich gemeistert!

 

Am Samstag den 30. Oktober 2010 wurde im Feuerwehrhaus die 2. Erprobung von unseren Jugendmitgliedern abgelegt und tadellos bestanden.

 

Im Rahmen ihrer Ausbildung können die Mitglieder der Feuerwehrjugend drei Erprobungen ablegen. Um diese zu bestehen, müssen die Mitglieder der Feuerwehrjugend theoretische Kenntnisse, wie die Organisation der eigenen Feuerwehr, und praktische Kenntnisse, wie Lage und Verwendungszweck der Geräte im Fahrzeug, nachweisen. Die Prüfung wird im Stationsbetrieb absolviert, wobei sich die Anzahl an Stationen und der Schwierigkeitskrad mit jeder Erprobung erhöht.

 

Nach der erfolgreichen 1. Erprobung im letzten Jahr nahmen die Mitglieder der Feuerwehrjugend Jahrings am Samstag die 2. Erprobung in Angriff. Die Prüfung wurde von BI Johannes Rößl, LM Ewald Maurer und PFM Stefan Riegler unter der Aufsicht von Kdt. OBI Franz Müllner abgenommen und verlief für alle angetreten Jugendmitglieder positiv!

 

Die 2. Erprobung wurde positiv abgelegt von:

  • JFM Böhm-Jank Dominik

  • JFM Doppler Manuel

  • JFM Hahn Patrick

  • JFM Liebenauer Lukas

  • JFM Messerer Marcel

  • JFM Müllner David

  • JFM Rößl Manuel

  • JFM Schießwald Thomas

Schummeln? Aussichtslos! Hatten unsere Jungs im schriftlichen Teil der Prüfung aber auch nicht nötig.

 

 

 

Beim praktischen Test musste der Aufbewahrungsplatz der Geräte im Löschfahrzeug bei zugemachten Rollläden angezeigt und die Verwendung beschrieben werden. Eine sehr sinnvolle Übung, um im Ernstfall schnell das richtige Gerät zu finden. Weiters wurden Kenntnisse über Kleinlöschgeräte abgefragt.

 

Jugendführer LM Ewald Maurer war sehr zufrieden mit der tolle Leistung seiner Schützlinge!

 

Als sichtbares Zeichen der guten Leistung, der zweite Erprobungsstreifen, vom Kommando überreicht und auf der Schulterklappen getragen.

 

 

Ein großer Dank gilt den Jugendlichen für ihre Leistungen und natürlich unseren Jugendbetreuern, die viel Zeit in die Vorbereitung investiert haben. Gratulation!

 

letzte Änderung: 11.11.2010